Echter Fall aus Henstedt-Ulzburg: Nach einer Vorfahrtsverletzung war beim VW Touran der Vorderreifen angestoßen. Warum der Reifen erneuert und die Achse …
Von Kenan Özer · IfS-zertifizierter Kfz-Sachverständiger
Ein echter Fall aus meiner Praxis: Meinem Kunden wurde unverschuldet die Vorfahrt genommen – sein VW Touran wurde seitlich vorn getroffen. Ich habe den Schaden noch am selben Tag in Henstedt-Ulzburg aufgenommen, übrigens meinem Geburtsort.


Die Blechschäden waren offensichtlich. Spannender war etwas anderes: Wie auf dem Foto zu erkennen ist, wurde auch der Reifen vorne links angestoßen. Der Reifen ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil. Nach so einem Anstoß wird er aus Sicherheitsgründen erneuert.

Wenn ein Rad einen Schlag abbekommt, kann auch die Achse etwas abbekommen haben. Deshalb muss eine Achsvermessung durchgeführt werden, um Schäden an der Vorderachse auszuschließen. Wichtig sind dabei unter anderem:
Bei der Eingangsvermessung lagen alle Werte innerhalb der Herstellertoleranz. An der Vorderachse mussten somit keine Bauteile erneuert werden – ein gutes Ergebnis für den Kunden, und vor allem eine sichere Grundlage für die Reparatur.
Als Kfz-Techniker-Meister habe ich in meiner praktischen Berufserfahrung selbst zahlreiche Achsvermessungen durchgeführt. Ich weiß genau, auf welche Werte es ankommt – und kann ein Vermessungsprotokoll fachlich bewerten.
Ich bin unabhängiger Kfz-Sachverständiger aus Norderstedt, nach VDI-MT 5900 Blatt 2 registriert und IfS-zertifiziert. Ich komme zu Ihnen oder begutachte Ihr Fahrzeug in meiner Halle mit Hebebühne – mehr unter Kfz-Gutachter Henstedt-Ulzburg.
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Hinweis: Fahrzeug und Kennzeichen sind anonymisiert. Dieser Fallbericht dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Jeder Schaden ist anders – Art und Umfang der Begutachtung sowie Ansprüche müssen im Einzelfall durch den Sachverständigen und ggf. einen Rechtsanwalt geprüft werden.
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