Ratgeber

Nutzungsausfall-Tabelle 2026: Tagessätze, Rechner & Anspruch

Nutzungsausfall nach dem Unfall: Tagessätze von 23 € bis 175 €, unverbindlicher Rechner, Voraussetzungen und Dauer – erklärt vom Kfz-Sachverständigen.

Von Kenan Özer · IfS-zertifizierter Kfz-Sachverständiger

Wichtiger Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Ihnen Nutzungsausfall zusteht, hängt vom Einzelfall ab und muss individuell geprüft werden – die Fahrzeuggruppe und die Ausfalldauer ermittle ich als Sachverständiger im Gutachten, rechtliche Fragen klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Ihr Auto steht nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt – und Sie haben keinen Mietwagen genommen? Dann steht Ihnen in der Regel eine Nutzungsausfallentschädigung zu: ein fester Betrag pro Tag, den die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt. Hier finden Sie die Tagessätze, einen Rechner zur groben Orientierung und die wichtigsten Regeln – erklärt von Ihrem Kfz-Sachverständigen aus Norderstedt, Hamburg und Umgebung.

Nutzungsausfall-Tabelle: Tagessätze nach Fahrzeuggruppe

Die Höhe richtet sich nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch (bekannt als EurotaxSchwacke-Tabelle). Jedes Fahrzeugmodell ist dort einer Gruppe zugeordnet. Häufig veröffentlichte Orientierungswerte für Pkw:

GruppeBetrag pro Tag
A23 €
B29 €
C35 €
D38 €
E43 €
F50 €
G59 €
H65 €
J79 €
K119 €
L175 €

Eine Gruppe „I“ gibt es in der Tabelle nicht. Maßgeblich ist allein die Einstufung des konkreten Modells in der jeweils aktuellen Tabelle. Stand der Werte: veröffentlichte Orientierungswerte, ohne Gewähr.

Nutzungsausfall-Rechner (unverbindliche Orientierung)






≈ 266 € (7 Tage × 38 €)

Unverbindliche Beispielrechnung ohne Gewähr. Ob ein Anspruch besteht, wie Ihr Fahrzeug eingestuft wird, ob eine Herabstufung wegen des Alters greift und wie viele Tage anerkannt werden, muss im Einzelfall geprüft werden.

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Wann steht mir Nutzungsausfall zu?

Die folgenden Punkte sind typische Voraussetzungen. Ob sie in Ihrem Fall erfüllt sind, muss individuell geprüft werden:

  • Unverschuldeter Unfall: Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist eintrittspflichtig. Bei Teilschuld wird in der Regel nur anteilig erstattet.
  • Kein Mietwagen: Nutzungsausfall und Mietwagen gibt es nicht gleichzeitig – entweder das eine oder das andere.
  • Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit: Sie hätten das Fahrzeug in der Zeit tatsächlich genutzt, zum Beispiel für den Weg zur Arbeit, und hatten kein anderes zumutbares Fahrzeug zur Verfügung.
  • Privat genutzter Pkw: Für gewerblich genutzte Fahrzeuge gelten häufig andere Regeln, etwa entgangener Gewinn oder Vorhaltekosten.

Wie viele Tage werden erstattet?

Erstattet wird grundsätzlich die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können. Dazu gehören in der Regel die Zeit bis zur Begutachtung, die im Gutachten ermittelte Reparaturdauer und gegebenenfalls Wartezeiten auf Ersatzteile. Bei einem Totalschaden tritt an die Stelle der Reparaturdauer die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit, die man für den Kauf eines vergleichbaren Fahrzeugs braucht – ob ein Totalschaden vorliegt, zeigt grob der Totalschaden-Rechner. Verzögerungen, die Sie selbst verursachen, gehen meist zu Ihren Lasten. Die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer weise ich im Gutachten aus.

Warum ist das Gutachten so wichtig?

Die Versicherung zahlt nicht nach Gefühl, sondern auf Grundlage nachvollziehbarer Angaben. Im Unfallgutachten stehen unter anderem die Fahrzeugeinstufung, die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, die Reparaturkosten und die Wertminderung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten für das Gutachten in der Regel die gegnerische Versicherung – mehr dazu im Beitrag Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?

Gerade wenn die Versicherung Ausfalltage kürzt oder Ihr Fahrzeug niedriger einstuft, lohnt sich zusätzlich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Auch bei der fiktiven Abrechnung kann Nutzungsausfall eine Rolle spielen, wenn das Fahrzeug tatsächlich nicht genutzt werden konnte.

Häufige Fragen zum Nutzungsausfall

Wie hoch ist der Nutzungsausfall pro Tag?

Je nach Fahrzeuggruppe liegen die veröffentlichten Orientierungswerte für Pkw zwischen etwa 23 € und 175 € pro Tag. Maßgeblich ist die Einstufung Ihres konkreten Modells, die im Einzelfall geprüft werden muss.

Bekomme ich Nutzungsausfall und einen Mietwagen?

Nein, in der Regel nur eines von beiden. Wer einen Mietwagen nimmt, bekommt die Mietwagenkosten erstattet, aber keinen Nutzungsausfall für denselben Zeitraum.

Wird bei älteren Autos weniger gezahlt?

Oft wird ein älteres Fahrzeug um eine oder zwei Gruppen herabgestuft. Ob und wie weit das gerechtfertigt ist, hängt vom Zustand und der Ausstattung ab und wird unterschiedlich beurteilt – das muss individuell geprüft werden.

Wie lange wird Nutzungsausfall gezahlt?

Grundsätzlich für die Dauer des unfallbedingten Ausfalls, also meist die Reparaturdauer laut Gutachten bzw. bei Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer, zuzüglich angemessener Zeit bis zur Begutachtung.

Ist der Rechner auf dieser Seite verbindlich?

Nein. Der Rechner liefert nur eine grobe, unverbindliche Orientierung. Den tatsächlichen Anspruch prüfe ich als Sachverständiger im Gutachten; rechtliche Fragen beantwortet ein Fachanwalt.

Unfall gehabt? Rufen Sie mich an unter 0172 4033504 – rund um die Uhr erreichbar – oder nutzen Sie das Kontaktformular. Mit dem Unfall-Helfer können Sie mir Fotos Ihres Schadens direkt schicken. Ich bin für Sie da in Norderstedt, Hamburg und der gesamten Umgebung.

Haftungsausschluss: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Alle Werte und Berechnungen sind unverbindlich und ohne Gewähr. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen. Ansprüche müssen stets im Einzelfall durch einen Sachverständigen und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt geprüft werden.

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