Nach einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten. Wann sich ein Fachanwalt besonders lohnt.
Von Kenan Özer · IfS-zertifizierter Kfz-Sachverständiger
Viele Unfallgeschädigte regeln ihren Schaden direkt mit der gegnerischen Versicherung. Das kann funktionieren – oft wird dabei aber Geld verschenkt, weil Schadenpositionen fehlen oder gekürzt werden. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht. Und das Beste: Bei einem unverschuldeten Unfall müssen Sie die Anwaltskosten in der Regel nicht selbst tragen.
Die Kosten für einen Rechtsanwalt gehören bei einem unverschuldeten Unfall zum ersatzfähigen Schaden. Sie werden daher in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen – genauso wie die Kosten für den Kfz-Gutachter. Bei Teilschuld werden die Kosten anteilig erstattet. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann das Kostenrisiko zusätzlich abdecken.
Der Kfz-Sachverständige liefert mit dem Haftpflichtgutachten die technische Grundlage: Schadenhöhe, Reparaturweg, Wertminderung, Nutzungsausfall. Der Anwalt setzt diese Ansprüche rechtlich durch und übernimmt die Kommunikation mit der Versicherung. So müssen Sie sich um nichts kümmern.
Auf Wunsch kann ich Ihnen nach der Besichtigung den Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe vermitteln. Die Wahl des Anwalts bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen.
Wie es danach weitergeht, lesen Sie unter Ablauf eines Kfz-Gutachtens.
Die Reihenfolge ist flexibel. Wichtig ist, dass das Fahrzeug begutachtet wird, bevor es repariert wird.
Bei eindeutiger Schuldfrage und kleinen Schäden ist er nicht immer nötig. Sobald die Versicherung kürzt oder die Schuld strittig ist, sollten Sie aber nicht zögern.
Bei einem unverschuldeten Unfall muss in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Anwaltskosten übernehmen. Bei einer Teilschuld werden die Kosten anteilig erstattet.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Sie haben Fragen zu Ihrem Unfallschaden? Als IfS-zertifizierter und im VDI-Register eingetragener Kfz-Sachverständiger berate ich Sie persönlich – in Norderstedt, Hamburg und der gesamten Region. Die Besichtigung erfolgt auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort, rund um die Uhr erreichbar unter 0172 403 35 04 oder per WhatsApp.
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