Ratgeber

Fiktive Abrechnung nach einem Unfall: Geld statt Reparatur

Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Schaden auszahlen, statt das Auto in der Werkstatt reparieren zu lassen. Was Sie dabei beachten sollten.

Von Kenan Özer · IfS-zertifizierter Kfz-Sachverständiger

Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht zwingend in einer Werkstatt reparieren lassen. Sie können sich den Schaden auch auszahlen lassen – das nennt man fiktive Abrechnung. Ob Sie das Geld anschließend für eine günstigere Reparatur, eine Teilreparatur oder etwas ganz anderes verwenden, bleibt Ihnen überlassen.

Wie funktioniert die fiktive Abrechnung?

Grundlage ist ein unabhängiges Kfz-Gutachten. Darin ermittelt der Sachverständige die erforderlichen Reparaturkosten. Die gegnerische Versicherung zahlt diese Kosten aus – allerdings mit einigen Besonderheiten.

Keine Mehrwertsteuer ohne Reparatur

Bei der fiktiven Abrechnung wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet, denn sie ist ja tatsächlich nicht angefallen. Sie erhalten also die Netto-Reparaturkosten. Lassen Sie das Fahrzeug später doch reparieren, können Sie die tatsächlich gezahlte Mehrwertsteuer unter Umständen nachfordern.

Verweis auf eine günstigere freie Werkstatt

Die Versicherung darf Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf die niedrigeren Stundensätze einer gleichwertigen, für Sie gut erreichbaren freien Werkstatt verweisen. Das ist nach der Rechtsprechung aber nicht immer zumutbar – insbesondere nicht, wenn:

  • Ihr Fahrzeug jünger als drei Jahre ist,
  • es bisher durchgehend in einer Markenwerkstatt gewartet wurde (scheckheftgepflegt),
  • oder die angebotene Werkstatt nicht gleichwertig oder schlecht erreichbar ist.

In diesen Fällen stehen Ihnen in der Regel die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu. Ein Gutachten, das diese Punkte sauber dokumentiert, ist hier bares Geld wert.

Was wird zusätzlich erstattet?

Auch bei der fiktiven Abrechnung können Sie weitere Schadenpositionen geltend machen, zum Beispiel:

Nutzungsausfall wird bei rein fiktiver Abrechnung meist nur für die tatsächliche Zeit gezahlt, in der das Fahrzeug nicht nutzbar war.

Vorsicht bei Totalschaden und 130-Prozent-Grenze

Liegen die Reparaturkosten nahe am oder über dem Wiederbeschaffungswert, gelten besondere Regeln. Die Abrechnung erfolgt dann oft auf Totalschadenbasis (Wiederbeschaffungswert minus Restwert). Wer bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts erstattet haben möchte, muss das Fahrzeug in der Regel tatsächlich fachgerecht reparieren lassen und weiter nutzen. Lassen Sie sich hier unbedingt beraten.

Häufige Fragen

Brauche ich für die fiktive Abrechnung ein Gutachten?

Bei Schäden über der Bagatellgrenze ja – nur ein Unfallgutachten weist alle Positionen nachvollziehbar aus. Mehr dazu: Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?

Darf ich das Auto nach der Auszahlung selbst reparieren?

Ja. Was Sie mit dem Geld machen, ist Ihre Entscheidung.

Gilt das auch bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen?

Hier sind meist die Vertragsbedingungen zu beachten, die häufig eine fachgerechte Reparatur verlangen. Klären Sie das vorher mit Ihrem Leasinggeber oder der Bank.

Wird bei der fiktiven Abrechnung die Mehrwertsteuer erstattet?

Nein. Bei der fiktiven Abrechnung wird der Schaden netto, also ohne Mehrwertsteuer, ausgezahlt. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt – zum Beispiel bei einer Reparatur mit Rechnung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Unabhängige Beratung vom Kfz-Sachverständigen

Sie haben Fragen zu der fiktiven Abrechnung? Als IfS-zertifizierter und im VDI-Register eingetragener Kfz-Sachverständiger berate ich Sie persönlich – in Norderstedt, Hamburg und der gesamten Region. Die Besichtigung erfolgt auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort, rund um die Uhr erreichbar unter 0172 403 35 04 oder per WhatsApp.

Jetzt kostenlos beraten lassen >

Google-Bewertungen: 5,0 Sterne für Hanseexpert Kfz-Gutachter
5.0-Sterne-Bewertung

Kostenloses Kfz-Gutachten

Wir erstellen Ihr unabhängiges KFZ-Gutachten schnell, rechtssicher und auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort. Als Geschädigter entstehen Ihnen keine Gutachterkosten.

Unfallbeschädigter Smart auf dem Abschleppwagen – Kfz-Gutachten nach einem Unfall in Hamburg
Hanseexpert Logo

Unabhängige KFZ-Gutachten in Norderstedt, Hamburg und Umgebung. 

Schaden melden