Ratgeber

Wertminderung nach einem Unfall: So sichern Sie Ihren Anspruch

Ein reparierter Unfallwagen ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert. Diese merkantile Wertminderung müssen Sie aber aktiv geltend machen.

Von Kenan Özer · IfS-zertifizierter Kfz-Sachverständiger

Auch wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall fachgerecht repariert wurde: Es gilt ab sofort als Unfallwagen. Beim späteren Verkauf müssen Sie den Schaden angeben – und Käufer zahlen dafür weniger. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung ihn ersetzen. Viele Geschädigte wissen das aber nicht und verschenken so bares Geld.

Was ist die merkantile Wertminderung?

Die merkantile Wertminderung ist der Betrag, um den der Verkaufswert Ihres Fahrzeugs sinkt, nur weil es einen Unfallschaden hatte – auch wenn technisch alles einwandfrei repariert wurde. Davon zu unterscheiden ist die technische Wertminderung, die entsteht, wenn sich ein Schaden nicht vollständig beseitigen lässt.

Wann steht Ihnen eine Wertminderung zu?

Ob und in welcher Höhe eine Wertminderung anfällt, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Fahrzeugalter und Laufleistung: Bei jüngeren Fahrzeugen fällt die Wertminderung höher aus. Aber auch ältere Fahrzeuge können betroffen sein, wenn sie gut erhalten sind.
  • Art und Umfang des Schadens: Schäden an tragenden Teilen oder am Rahmen wiegen schwerer als ein getauschter Stoßfänger.
  • Reparaturkosten im Verhältnis zum Fahrzeugwert
  • Vorschäden: Hatte das Fahrzeug bereits Unfälle, kann das die Wertminderung verringern.
  • Marktgängigkeit: Bei gefragten Modellen wirkt sich ein Unfallschaden anders aus als bei Nischenfahrzeugen.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Es gibt verschiedene anerkannte Berechnungsmethoden. Ein erfahrener Kfz-Sachverständiger wählt die passende Methode für Ihr Fahrzeug und berücksichtigt dabei die aktuelle Marktsituation. Die Wertminderung wird deshalb im Rahmen eines Unfallgutachtens bzw. Haftpflichtgutachtens ermittelt und schriftlich begründet. Das ist ein wichtiger Grund, warum ein Kostenvoranschlag oft nicht ausreicht: Darin wird die Wertminderung nicht erfasst.

Wertminderung auch bei fiktiver Abrechnung

Die Wertminderung steht Ihnen unabhängig davon zu, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder fiktiv abrechnen. Entscheidend ist, dass der Schaden fachgerecht festgestellt wurde.

Besonderheit bei Elektroautos und Oldtimern

Bei Elektrofahrzeugen spielt der Zustand der Hochvoltbatterie eine große Rolle für den Wert. Bei Oldtimern kann ein Unfallschaden die Originalität beeinträchtigen. In beiden Fällen ist eine fachkundige Bewertung besonders wichtig.

Häufige Fragen

Muss ich die Wertminderung selbst beantragen?

Sie muss gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. Steht sie im Gutachten, wird sie mit den übrigen Schadenpositionen eingefordert.

Gibt es auch bei Leasingfahrzeugen eine Wertminderung?

Ja. Bei Leasingfahrzeugen steht die Wertminderung in der Regel dem Leasinggeber als Eigentümer zu. Sie wird aber ebenfalls im Gutachten ermittelt.

Kann ich die Wertminderung später noch nachfordern?

Grundsätzlich ja, solange der Anspruch nicht verjährt ist. Ohne Gutachten fehlt aber meist die Grundlage dafür.

Wie hoch ist die Wertminderung nach einem Unfall?

Das hängt unter anderem vom Alter, der Laufleistung und dem Wert des Fahrzeugs sowie von Art und Umfang des Schadens ab. Der Kfz-Sachverständige ermittelt die merkantile Wertminderung im Gutachten individuell.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Unabhängige Beratung vom Kfz-Sachverständigen

Sie haben Fragen zu der Wertminderung Ihres Fahrzeugs? Als IfS-zertifizierter und im VDI-Register eingetragener Kfz-Sachverständiger berate ich Sie persönlich – in Norderstedt, Hamburg und der gesamten Region. Die Besichtigung erfolgt auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort, rund um die Uhr erreichbar unter 0172 403 35 04 oder per WhatsApp.

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