Echter Fall aus Norderstedt: Beim Audi RS3 zeigten sich ein verformtes Abschlussblech und eine bis zum Katalysator gestauchte Abgasanlage erst auf der Hebebühne.
Von Kenan Özer · IfS-zertifizierter Kfz-Sachverständiger
Ein echter Fall aus meiner Praxis in Norderstedt: Ein Audi RS3 Sportback kam nach einem Heckanprall zur Begutachtung. Von außen sah es nach einem „normalen“ Stoßfängerschaden aus. Erst auf der Hebebühne und nach dem Freilegen des Schadenbereichs zeigte sich, wie groß der Schaden wirklich war. Dieser Fall zeigt, warum eine gründliche Besichtigung bares Geld wert ist.
Hinweis: Fahrzeug und Kennzeichen sind anonymisiert. Jeder Schaden ist anders – dieser Fallbericht ersetzt keine individuelle Begutachtung.
Bei der ersten Besichtigung waren nur die äußeren Schäden erkennbar: ein aufgerissener Heckstoßfänger, ein beschädigter Diffusor und eine verschobene Auspuffblende. Auch beim Blick unter das Fahrzeug vom Boden aus war zunächst nichts Auffälliges zu sehen.



Hätte man das Gutachten nur auf Basis dieser Eindrücke erstellt, wäre ein Großteil des Schadens unentdeckt geblieben.
In meiner eigenen Halle in Norderstedt habe ich den RS3 auf die Hebebühne genommen und den Schadenbereich freigelegt. Dabei wurden zwei wesentliche Schäden festgestellt, die von außen nicht sichtbar waren:



Durch die Befunde auf der Hebebühne musste der Reparaturumfang deutlich erweitert werden. Das hatte direkte Auswirkungen auf:
Ohne Hebebühne und ohne Freilegen wären diese Schäden im Verborgenen geblieben. Der Geschädigte hätte sie später womöglich selbst bezahlen müssen – oder sie wären erst bei einer Inspektion, beim TÜV oder beim Verkauf aufgefallen, wenn eine Regulierung kaum noch möglich ist.
Gerade bei Heck- und Frontschäden, bei Bordsteinkontakt oder bei Schäden im Bereich von Achsen und Unterboden reicht ein Blick von außen oft nicht aus. Hinter Stoßfängern und Verkleidungen liegen Träger, Abschlussbleche, Halter, Sensoren und Teile der Abgasanlage. Mehr dazu im Ratgeber Verdeckte Unfallschäden erkennen.
In meinem Büro in Norderstedt habe ich dafür die Möglichkeiten:
Ob eine Begutachtung auf der Hebebühne in Ihrem Fall sinnvoll ist, entscheide ich als Sachverständiger individuell nach Schadenbild – nicht jeder Schaden erfordert das.
Nicht immer vollständig. Manche Schäden zeigen sich erst bei der Reparatur. Eine Besichtigung auf der Hebebühne und das Freilegen des Schadenbereichs erhöhen aber die Chance erheblich, sie schon im Gutachten zu erfassen. Später entdeckte Schäden können über einen Nachtrag geltend gemacht werden.
Sie ist Teil der Begutachtung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Gutachterkosten. Die Kosten im Einzelfall kläre ich vorab mit Ihnen.
Typisch bei Heck- und Frontanstößen, bei Schäden an Stoßfängern mit Auspuffblenden, bei Bordstein- oder Bodenkontakt und bei Verdacht auf Fahrwerks- oder Achsschäden. Die Entscheidung trifft der Sachverständige nach dem Schadenbild.
Ich bin Kfz-Sachverständiger in Norderstedt, nach VDI-MT 5900 Blatt 2 registriert und IfS-zertifiziert. Ich begutachte bei Ihnen vor Ort oder in meiner Halle mit Hebebühne – in Norderstedt, Hamburg und Umgebung.
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Dieser Fallbericht dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Art und Umfang der Begutachtung sowie Ansprüche müssen im Einzelfall durch den Sachverständigen und ggf. einen Rechtsanwalt geprüft werden.
Wir erstellen Ihr unabhängiges KFZ-Gutachten schnell, rechtssicher und auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort. Als Geschädigter entstehen Ihnen keine Gutachterkosten.

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