Nach einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den Kfz-Gutachter. Wann das gilt – und wann nicht.
Von Kenan Özer · IfS-zertifizierter Kfz-Sachverständiger
Nach einem Verkehrsunfall ist die Unsicherheit groß – und eine der häufigsten Fragen lautet: Wer bezahlt eigentlich den Kfz-Gutachter? Die gute Nachricht: Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, entstehen Ihnen für ein unabhängiges Gutachten in der Regel keine Kosten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann die gegnerische Versicherung zahlt, was die Bagatellgrenze bedeutet und was bei Teilschuld oder einem Kaskoschaden gilt.
Nach deutschem Schadensersatzrecht muss der Unfallverursacher den entstandenen Schaden vollständig ersetzen. Dazu gehören nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die Kosten, die nötig sind, um den Schaden festzustellen – also die Gutachterkosten. Gezahlt wird das von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Wichtig: Sie dürfen den Kfz-Sachverständigen selbst auswählen. Sie müssen nicht den Gutachter nehmen, den die gegnerische Versicherung schickt. Ein unabhängiges Haftpflichtgutachten arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse und erfasst alle Schadenpositionen – von den Reparaturkosten über die Wertminderung bis zum Nutzungsausfall.
Bei sehr kleinen Schäden kann die Versicherung die Übernahme der Gutachterkosten ablehnen. Die Rechtsprechung zieht diese sogenannte Bagatellgrenze meist bei einer Schadenhöhe von rund 700 bis 750 Euro. Liegt der Schaden darunter, reicht oft ein Kostenvoranschlag.
Das Problem: Ob ein Schaden wirklich klein ist, lässt sich mit bloßem Auge kaum beurteilen. Hinter einem Kratzer am Stoßfänger können verdeckte Schäden an Halterungen, Sensoren oder Aufprallträgern stecken. Ein Kfz-Sachverständiger kann Ihnen meist schon nach einem kurzen Blick sagen, ob sich ein vollständiges Gutachten lohnt.
Tragen beide Unfallbeteiligten eine Mitschuld, werden auch die Gutachterkosten nach der Haftungsquote aufgeteilt. Bei einer Quote von 70 zu 30 erhalten Sie also 70 Prozent Ihrer Gutachterkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet. Gerade bei umstrittener Schuldfrage lohnt sich zusätzlich der Rat eines Fachanwalts für Verkehrsrecht.
Haben Sie den Unfall selbst verursacht oder handelt es sich um einen Schaden durch Hagel, Wildunfall oder Vandalismus, reguliert Ihre eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung. In diesem Fall beauftragt meist die Versicherung einen Gutachter. Sie können aber auch selbst ein unabhängiges Kaskogutachten erstellen lassen, etwa wenn Sie mit der Bewertung der Versicherung nicht einverstanden sind. Die Kosten tragen Sie dann in der Regel selbst.
Mehr dazu lesen Sie unter So läuft ein Kfz-Gutachten ab.
In der Regel nicht. Bei einem unverschuldeten Unfall wird die Gutachterrechnung üblicherweise direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.
Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Lassen Sie den Schaden trotzdem zeitnah dokumentieren. Ein Gutachten sichert die Beweise, bevor das Fahrzeug repariert wird.
Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Den Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Sie haben Fragen zu den Kosten eines Kfz-Gutachtens? Als IfS-zertifizierter und im VDI-Register eingetragener Kfz-Sachverständiger berate ich Sie persönlich – in Norderstedt, Hamburg und der gesamten Region. Die Besichtigung erfolgt auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort, rund um die Uhr erreichbar unter 0172 403 35 04 oder per WhatsApp.
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