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Kürzungen bei der fiktiven Abrechnung – was Geschädigte wissen sollten

Wer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sein Fahrzeug nicht sofort reparieren lässt, kann den Schaden auch fiktiv abrechnen. Das bedeutet: Statt die Reparaturwerkstatt zu beauftragen, bekommt der Geschädigte die Kosten für die Reparatur gemäß eines Kfz-Gutachtens oder einer Kostenvoranschlag-Basis direkt von der Versicherung ausgezahlt.

Doch hier kommt es häufig zu Problemen: Kürzungen bei der fiktiven Abrechnung sind in Deutschland mittlerweile Alltag.

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Die fiktive Abrechnung ist die Abrechnung eines Unfallschadens auf Grundlage eines Kfz-Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlags, ohne dass eine tatsächliche Reparatur durchgeführt wird. Dabei zahlt die Versicherung den errechneten Schadenbetrag direkt an den Geschädigten aus.

In Städten wie Hamburg, Norderstedt, Pinneberg, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Quickborn oder Elmshorn nutzen viele Unfallgeschädigte diese Möglichkeit, da sie flexibel bleiben möchten: freie Werkstattwahl, Verkauf des Fahrzeugs oder Eigenreparatur.

Typische Kürzungen der Versicherungen

Bei der fiktiven Abrechnung kürzen Versicherungen oft bestimmte Positionen. Besonders betroffen sind:

UPE-Aufschläge (Unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller) Kleinteile-Pauschalen Verbringungskosten zur Lackiererei Beilackierungskosten Karosserievermessung Diagnose- und Kalibrierungskosten bei modernen Fahrzeugen (z. B. Tesla, VW, Audi, BMW, Mercedes, Porsche, Cupra) Stundenverrechnungssätze von markengebundenen Fachwerkstätten

Viele dieser Kürzungen sind rechtlich umstritten. Zahlreiche Gerichte haben bestätigt, dass der Geschädigte Anspruch auf eine vollständige und sachgerechte Schadenregulierung hat.

Rechtliche Grundlage

Nach § 249 BGB hat der Geschädigte Anspruch auf Naturalrestitution, also vollständigen Ersatz des entstandenen Schadens. Die Versicherung darf nicht einseitig Positionen aus dem Gutachten streichen, nur weil sie günstiger abrechnen möchte. Gerade bei fiktiven Abrechnungen versuchen Versicherungen jedoch systematisch, Kosten zu drücken.

Warum ein unabhängiger Sachverständiger wichtig ist

Ein erfahrener und zertifizierter Kfz-Sachverständiger erstellt ein detailliertes Gutachten, das alle unfallbedingten Schäden und die notwendigen Reparaturmaßnahmen enthält.

In Regionen wie Hamburg, Norderstedt, Schleswig-Holstein, Pinneberg, Quickborn, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Ahrensburg, Reinbek und Umgebung arbeiten unabhängige Gutachter wie HanseExpert mit spezialisierten Fachanwälten zusammen. So können unberechtigte Kürzungen konsequent abgewehrt werden.

Praxisbeispiele für Kürzungen

Bei einem BMW 3er wurden die UPE-Aufschläge von 12 % gestrichen – zu Unrecht, wie das Gericht feststellte. Bei einem VW Golf verweigerte die Versicherung die Beilackierung, obwohl Farbton und Herstellervorgaben dies erfordern. Bei einem Tesla Model 3 wurden die Verbringungskosten zur Lackiererei gestrichen, obwohl diese im örtlichen Markt Standard sind.

Fazit: Kürzungen nicht akzeptieren

Wenn eine Versicherung bei der fiktiven Abrechnung kürzt, sollten Geschädigte nicht vorschnell nachgeben. Ein unabhängiges Gutachten und die Unterstützung eines Verkehrsrechtsanwalts stellen sicher, dass der volle Schadensersatz durchgesetzt wird.

In vielen Fällen konnten so bereits gekürzte Beträge erfolgreich nachgefordert werden.