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Das Gutachten dient dazu, den entstandenen Schaden detailliert zu dokumentieren, die Reparaturkosten zu schätzen und den Wertverlust des Fahrzeugs zu ermitteln. Es bildet die Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung des Unfallverursachers.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Sie haben das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen.

Der Gutachter benötigt den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), das Kennzeichen vom Unfallgegner und den Unfalltag. Ggf. zusätzliche Informationen zum Unfallhergang.

Der Gutachter wird das beschädigte Fahrzeug gründlich inspizieren, Fotos machen und den Schaden dokumentieren. Er erstellt dann eine Kostenschätzung für die notwendigen Reparaturen und bewertet den möglichen Wertverlust des Fahrzeugs.

Die Erstellung des Gutachtens dauert in der Regel, abhängig von der Komplexität ein bis wenige Tage.

Bei einem Totalschaden wird der Gutachter den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (also den Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs vor dem Unfall) und den Restwert des beschädigten Fahrzeugs ermitteln. Die gegnerische Versicherung erstattet dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.


Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht genutzt werden kann. Der Gutachter kann den entsprechenden Tagessatz ermitteln.


Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung der Reparaturkosten, die oft von einer Werkstatt erstellt wird. Ein Gutachten hingegen ist ein detaillierter Bericht eines unabhängigen Sachverständigen, der nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch den Wertverlust und andere schadenbezogene Faktoren berücksichtigt.

Es ist ratsam, mit der Reparatur zu warten, bis das Gutachten erstellt wurde. In dringenden Fällen sollten Sie jedoch den Gutachter und die Versicherung informieren.

Ja, bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen Anwalt einschalten, und es wird sogar oft empfohlen, dies zu tun. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Anwaltskosten, da diese zum Schadenersatz gehören.

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