Ein Verkehrsunfall kommt immer plötzlich und sorgt oft für Stress und Unsicherheit. Viele Autofahrer in Norderstedt, Hamburg und Umgebung wissen nicht genau, wie sie nach einem Unfall richtig handeln müssen, um ihre Ansprüche zu sichern.
Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie die Schadenabwicklung nach einem Unfall funktioniert und welche Rolle ein unabhängiger Kfz-Gutachter dabei spielt.
1. Unfallstelle sichern und Beweise sammeln
Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein. Stellen Sie ein Warndreieck auf (innerorts 50 m, außerorts 100 m). Machen Sie Fotos vom Schaden, von der Unfallstelle, den Kennzeichen und den beteiligten Fahrzeugen. Tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner aus (Name, Adresse, Versicherung, Kennzeichen). 👉 Tipp: Auch wenn es nur ein „kleiner Blechschaden“ wirkt – dokumentieren Sie alles so genau wie möglich.
2. Polizei einschalten (bei größeren Schäden)
Bei Bagatellschäden reicht es oft, die Daten selbst auszutauschen.
Aber:
Bei Personenschäden Bei Streit über den Unfallhergang Bei hohen Schäden sollten Sie immer die Polizei rufen. Das Polizeiprotokoll hilft später bei der Regulierung.
3. Unabhängigen Gutachter beauftragen
Viele Geschädigte wissen nicht: Die gegnerische Versicherung zahlt Ihr Gutachten, sobald der Schaden über ca. 750 € liegt.
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht nicht aus – er berücksichtigt keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall und ist nicht gerichtsfest.
👉 Ein unabhängiger Sachverständiger wie HanseExpert in Norderstedt sichert Ihre Ansprüche vollständig.
4. Rechtsanwalt einschalten (empfohlen)
Die gegnerische Versicherung stellt oft eigene Interessen über Ihre.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass alle Kosten – auch Gutachter- und Anwaltskosten – übernommen werden. Diese Kosten trägt die gegnerische Versicherung bei unverschuldetem Unfall.
5. Abrechnung mit der Versicherung
Mit einem vollständigen Gutachten können Sie entscheiden:
Reparatur in Ihrer Wunschwerkstatt Fiktive Abrechnung (Auszahlung der Summe ohne Reparatur) Totalschadenregelung (Wiederbeschaffungswert – Restwert)
So behalten Sie die volle Kontrolle.
Beispiel aus der Praxis
Ein Unfallgeschädigter aus Hamburg-Altona meldete sich nach einem Auffahrunfall. Die Werkstatt hätte einen Kostenvoranschlag über 2.000 € geschrieben.
Nach unserem Gutachten betrug die tatsächliche Schadenhöhe 5.700 € + 600 € Wertminderung.
👉 Ohne Gutachten wären dem Geschädigten über 4.000 € entgangen.
Fazit
Die richtige Abwicklung eines Unfallschadens entscheidet darüber, ob Sie Ihr volles Geld erhalten oder auf Kosten sitzenbleiben.
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