Was bedeutet Nutzungsausfall?
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall repariert oder sogar ersetzt werden muss, können Sie es in dieser Zeit nicht nutzen. Genau für diesen Zeitraum steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu – also ein finanzieller Ausgleich, falls Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen.
Ihre Wahl: Mietwagen oder Nutzungsausfall
Als Geschädigter haben Sie die freie Wahl:
Mietwagen: Sie fahren weiterhin mobil, die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Nutzungsausfallentschädigung: Sie verzichten bewusst auf einen Mietwagen und erhalten stattdessen eine pauschale Geldleistung pro Tag.
Diese Freiheit ist gesetzlich abgesichert – die Versicherung darf Ihnen keine Option vorschreiben.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe richtet sich nach der sogenannten Nutzungsausfalltabelle (Sanden/Danner/Küppersbusch). Dort sind Fahrzeuge in Klassen eingeteilt, abhängig von Typ, Ausstattung und Wert.
Beispiele:
Kleinwagen: ca. 23–29 € pro Tag Mittelklasse: ca. 38–65 € pro Tag Oberklasse / SUVs / Premiumfahrzeuge: bis zu 175 € pro Tag
Ein Gutachter ordnet Ihr Fahrzeug eindeutig in die passende Gruppe ein und dokumentiert die Dauer der Nutzungseinschränkung.
Ab wann besteht Anspruch?
Anspruch haben Sie für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug tatsächlich nicht fahrbereit ist – also während der Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung. Wichtig: Der Anspruch beginnt erst mit der Begutachtung und endet mit der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder Übergabe eines Ersatzfahrzeugs.
Typische Streitpunkte mit Versicherungen
Verkürzte Reparaturdauer: Versicherungen rechnen gerne weniger Tage an als tatsächlich benötigt wurden. Abzug für Vorhaltekosten: Manche Versicherungen versuchen, den Nutzungsausfall künstlich zu kürzen. Verweis auf Mietwagen: Manche Versicherungen argumentieren, dass ein Mietwagen günstiger gewesen wäre.
Ein unabhängiger Gutachter legt die realistische Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer fest – und sichert damit Ihren vollen Anspruch.
Praxisbeispiel
Ein Fahrzeughalter fährt einen 4 Jahre alten Audi A4 (Gruppe F, Nutzungsausfall: 59 € pro Tag). Die Reparatur dauert 12 Tage. Nutzungsausfallentschädigung: 708 €.
Ohne Gutachter hätte die Versicherung nur 7 Tage anerkannt – ein Verlust von 295 €.
Vorteile eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen
korrekte Einordnung des Fahrzeugs in die Nutzungsausfallgruppe, realistische Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, rechtssichere Dokumentation im Gutachten, starke Basis für eine problemlose Regulierung durch die Versicherung.
Fazit
Die Nutzungsausfallentschädigung ist Ihr gutes Recht, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht zur Verfügung steht. Versicherungen kürzen hier häufig, doch mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen sichern Sie sich den vollen Anspruch – ohne Diskussion.
👉 Mobilität oder Geld – die Entscheidung liegt bei Ihnen, nicht bei der Versicherung.