hanseexpert.de

Wertminderung nach einem Unfall – warum sie oft unterschätzt wird

Was bedeutet Wertminderung?

Ein Fahrzeug, das einen Unfallschaden erlitten hat, verliert selbst nach fachgerechter Reparatur an Marktwert. Dieser finanzielle Nachteil nennt sich merkantile Wertminderung. Käufer bevorzugen unfallfreie Fahrzeuge – selbst wenn alle Schäden professionell beseitigt wurden. Genau diesen Minderwert muss die gegnerische Versicherung ersetzen.

Zwei Arten der Wertminderung

Technische Wertminderung: Entsteht, wenn das Fahrzeug trotz Reparatur nicht mehr in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden kann (z. B. durch nicht rückstellbare Strukturveränderungen). Merkantile Wertminderung: Der häufigste Fall. Auch bei perfekter Reparatur erzielt das Fahrzeug beim Wiederverkauf weniger Erlös, da es in den Fahrzeugpapieren oder durch Gutachten als Unfallwagen bekannt ist.

Wer hat Anspruch auf Wertminderung?

Grundsätzlich hat jeder unverschuldet Geschädigte Anspruch. Entscheidend ist:

das Fahrzeug darf nicht zu alt sein, die Laufleistung darf nicht zu hoch sein, die Schäden müssen erheblich sein (Bagatellschäden sind ausgenommen).

Als Faustregel gilt: Wertminderung betrifft meist Fahrzeuge bis ca. 5 Jahre und einer Laufleistung unter 100.000 km – Ausnahmen sind möglich, je nach Fahrzeugmodell und Marktwert.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Hier gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden (z. B. Methode Ruhkopf/Sahm, Methode Halbgewachs, BVSK-Tabellen).

Ein Kfz-Sachverständiger berücksichtigt dabei:

Alter und Laufleistung des Fahrzeugs, Wiederbeschaffungswert, Umfang und Schwere des Schadens, Marktgängigkeit des Fahrzeugs.

Das Ergebnis wird transparent im Gutachten ausgewiesen und fließt direkt in die Schadenregulierung ein.

Typische Fehler der Versicherungen

Versicherungen versuchen oft, die Wertminderung herunterzuspielen oder ganz zu streichen. Beliebte Argumente: „zu alt“, „zu viele Kilometer“, „kein erheblicher Schaden“. Ohne unabhängigen Gutachter riskieren Geschädigte, dass ihnen mehrere hundert bis tausend Euro entgehen.

Praxisbeispiel

Ein 3 Jahre alter BMW mit 45.000 km Laufleistung wird nach einem Unfall repariert. Reparaturkosten: 7.800 €. Obwohl das Fahrzeug technisch einwandfrei instand gesetzt wird, beträgt die Wertminderung laut Gutachten 1.500 €. Ohne unabhängigen Sachverständigen wäre dieser Betrag nicht geltend gemacht worden – ein klarer Verlust für den Geschädigten.

Posted in: Kfz