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Rechte beim Unfall – Gutachter, Anwalt und Kostenübernahme

Ein Verkehrsunfall kommt immer unerwartet und bringt viele Fragen mit sich. Neben dem ersten Schreck geht es sofort um die richtige Unfallschaden Abwicklung: Wer ist schuld, wer bezahlt die Reparatur, brauche ich einen Kfz Gutachter, lohnt sich ein Anwalt für Verkehrsrecht, und vor allem – wer übernimmt die Kosten?

Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie im Fall eines unverschuldeten Unfalls klare gesetzliche Rechte haben, die ihnen eine faire Regulierung sichern. Genau diese Rechte schauen wir uns hier Schritt für Schritt an.

Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter

Nach einem Unfall versucht die gegnerische Versicherung häufig, die Schadenhöhe möglichst klein zu halten. Deshalb haben Sie als Geschädigter das Recht, einen eigenen Kfz-Gutachter zu beauftragen.

Ein unabhängiges Unfallgutachten ist wichtig, weil es:

alle Reparaturkosten detailliert kalkuliert, mögliche Verbringungskosten, UPE-Aufschläge und Lackierkosten berücksichtigt, eine Wertminderung am Fahrzeug ermittelt, die Reparaturdauer festlegt (wichtig für Nutzungsausfall oder Mietwagen), den Restwert dokumentiert, falls ein Totalschaden vorliegt.

Das Gute: Die Kosten für den Gutachter übernimmt die gegnerische Versicherung. Sie müssen als Unfallgeschädigter also nicht selbst zahlen.

Recht auf einen Anwalt für Verkehrsrecht

Neben dem Gutachter ist auch ein Rechtsanwalt sinnvoll – und zwar von Anfang an. Versicherungen nutzen oft ihre Erfahrung, um Kosten zu kürzen oder Ansprüche abzuwehren. Ein Anwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass Sie Ihre vollen Rechte durchsetzen.

Ihre Vorteile:

Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung bei unverschuldetem Unfall. Prüfung, ob alle Positionen (z. B. Nutzungsausfall, Mietwagen, Wertminderung) berücksichtigt wurden. Abwehr unberechtigter Kürzungen durch die Versicherung. Vertretung vor Gericht, falls die Regulierung verweigert wird.

Wer zahlt was bei einem Unfall?

Das ist die zentrale Frage vieler Unfallgeschädigter:

Gutachterkosten: zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Anwaltskosten: zahlt ebenfalls die gegnerische Versicherung. Reparaturkosten: werden übernommen, entweder durch Reparatur in der Werkstatt oder per fiktiver Abrechnung. Mietwagen oder Nutzungsausfall: ebenfalls erstattungsfähig. Schmerzensgeld: bei Personenschäden möglich.

Nur wenn Sie eine Teilschuld am Unfall haben, müssen Sie einen Teil der Kosten anteilig selbst tragen.

Typische Probleme bei der Regulierung

Viele Versicherungen kürzen Positionen wie:

Beilackierungskosten, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, oder versuchen, auf günstigere Referenzwerkstätten zu verweisen.

Hier ist ein starkes Gutachten und ein konsequenter Anwalt entscheidend, damit Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben.

Fazit

Nach einem Unfall haben Sie klare Rechte:

eigener Gutachter, eigener Anwalt, und die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten.

Wer auf diese Rechte verzichtet, riskiert eine unvollständige Regulierung und verliert bares Geld. Vertrauen Sie deshalb auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen und einen Anwalt für Verkehrsrecht – nur so sichern Sie sich eine faire Abwicklung.

Wenn Sie in Hamburg, Norderstedt, Pinneberg, Quickborn, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg oder Schleswig-Holstein in einen Unfall verwickelt wurden, kontaktieren Sie sofort einen erfahrenen Kfz-Gutachter und lassen Sie sich durch einen Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen.