Was versteht man unter Beilackierung?
Die Beilackierung ist ein Standardverfahren in der Fahrzeuglackierung nach einem Unfallschaden. Wenn ein beschädigtes Teil – zum Beispiel ein Kotflügel oder Stoßfänger – neu lackiert wird, reicht es nicht, nur dieses Bauteil zu lackieren. Durch Alterung, Witterung und unterschiedliche Lackauftragsbedingungen entstehen sichtbare Farbunterschiede.
Um ein perfektes Ergebnis zu erzielen, werden angrenzende Teile mitlackiert, sodass ein homogener Farbtonübergang entsteht.
Warum ist die Beilackierung so wichtig?
Farbtonunterschiede vermeiden: Gerade bei Metallic- und Perleffektlacken entstehen schnell sichtbare Abweichungen. Wert des Fahrzeugs erhalten: Ohne Beilackierung wirkt das Fahrzeug repariert, mit sichtbaren Makeln. Das führt zu Wertminderung. Optische Wiederherstellung: Das Fahrzeug soll nach der Reparatur aussehen wie vor dem Unfall – das ist nur mit Beilackierung möglich. Stand der Technik: Fachbetriebe und Hersteller geben vor, Beilackierungen zur Farbangleichung durchzuführen.
Wo wird typischerweise beilackiert?
Kotflügel angrenzend an Türen oder Motorhaube Türen im Anschluss an Seitenteile Stoßfänger an Kotflügeln oder Heckklappen Dach- oder Seitenteil im Bereich von Übergängen
Praxis-Tipp: Wird nur ein hinteres Seitenteil lackiert, ohne die Tür mitzubeilackieren, sieht der Farbunterschied selbst ein Laie.
Typische Streitpunkte mit Versicherungen
Viele Versicherer streichen die Beilackierung in der fiktiven Abrechnung oder bei der Werkstattrechnung. Häufige Argumente:
„Farbangleich ist nicht zwingend notwendig“ „Lackierer können den Farbton auch so treffen“ „Das Bauteil wird im Sichtbereich nicht auffallen“
In der Praxis ist das falsch. Beilackierung ist Stand der Technik. Ohne diese Maßnahme entsteht eine optische Mangelreparatur.
Rechtliche Grundlage
Die Beilackierung fällt unter § 249 BGB („Naturalrestitution“).
Der Geschädigte hat Anspruch darauf, dass sein Fahrzeug in den Zustand vor dem Unfall versetzt wird – optisch und technisch. Farbabweichungen sind keine vollständige Wiederherstellung.
Gerichte haben mehrfach entschieden: Beilackierungen gehören zu den erforderlichen Reparaturkosten, wenn sie nach Herstellervorgaben und Stand der Technik notwendig sind.
Praxisbeispiel Beilackierung
Ein VW Golf in „Reflexsilber Metallic“ erleidet einen Schaden am linken Kotflügel. Der Gutachter kalkuliert die Reparatur mit Lackierung und Beilackierung der Fahrertür.
Die Versicherung will die Beilackierung nicht übernehmen. In der Werkstatt zeigt sich jedoch: Ohne Farbangleich wirkt der Kotflügel deutlich heller.
Nach anwaltlicher Unterstützung musste die Versicherung auch die Beilackierungskosten übernehmen – völlig zu Recht.
Fazit
Die Beilackierung ist keine Zusatzleistung, sondern zwingend notwendig für eine fachgerechte Reparatur. Ohne sie bleiben Farbunterschiede sichtbar, die den Fahrzeugwert mindern. Versicherungen kürzen diese Position häufig unrechtmäßig – mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen und gegebenenfalls anwaltlicher Hilfe können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.
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