Nach einem Unfall fragen sich viele Geschädigte, ob sich eine Reparatur des Fahrzeugs noch lohnt oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Hier spielt die sogenannte 130 %-Regelung eine entscheidende Rolle. Sie ermöglicht es, ein Auto auch dann reparieren zu lassen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
In diesem Blogartikel erfahren Sie, was die 130 %-Regelung bedeutet, wann sie greift und warum ein unabhängiges Kfz-Gutachten dabei unverzichtbar ist.
Was bedeutet die 130 %-Regelung?
Die 130 %-Regelung besagt:
Wenn die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegen, darf das Auto trotzdem instandgesetzt werden.
Beispiel:
Wiederbeschaffungswert: 10.000 € Reparaturkosten: bis zu 13.000 € → Reparatur ist zulässig, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.
Damit wird sichergestellt, dass Geschädigte ihr Fahrzeug auch dann behalten können, wenn eine Reparatur teurer ist als der Wiederbeschaffungswert – solange sie innerhalb der 130 %-Grenze bleibt.
Voraussetzungen für die 130 %-Regelung
Damit die Versicherung die Reparaturkosten übernimmt, müssen bestimmte Kriterien eingehalten werden:
Reparaturkosten ≤ 130 % des Wiederbeschaffungswerts Fachgerechte Reparatur nach Gutachten Weiterbenutzung des Fahrzeugs für mindestens 6 Monate Nachweis der Reparatur (z. B. durch Werkstattrechnung oder Nachbesichtigung durch den Sachverständigen)
Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Versicherung die Regulierung verweigern.
Warum ist die 130 %-Regelung so wichtig?
Viele Autobesitzer möchten ihr Fahrzeug auch nach einem Unfall weiter nutzen – sei es wegen Zuverlässigkeit, Pflegezustand oder emotionalem Wert. Ohne die 130 %-Regelung müssten solche Fahrzeuge oft als Totalschaden eingestuft und ersetzt werden.
Durch die Regelung wird die Wahlfreiheit des Geschädigten gestärkt. Man ist nicht gezwungen, sich ein Ersatzfahrzeug zu suchen, sondern kann sein vertrautes Auto behalten.
Die Rolle des Kfz-Gutachtens
Ohne ein unabhängiges Gutachten lässt sich die 130 %-Regelung in der Praxis nicht durchsetzen. Der Sachverständige ermittelt:
Wiederbeschaffungswert (Marktwert des Fahrzeugs vor dem Unfall) Reparaturkosten (nach Herstellervorgaben) Restwert (Erlös im unreparierten Zustand)
Erst mit diesen Werten kann entschieden werden, ob eine Abrechnung nach der 130 %-Regelung möglich ist.
👉 Deshalb ist es wichtig, dass Geschädigte nicht nur auf die Versicherung hören, sondern selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
130 %-Regelung und wirtschaftlicher Totalschaden
Oft wird die 130 %-Regelung im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Totalschaden genannt. Dieser liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Bis 100 %: Reparaturkosten ≤ Wiederbeschaffungswert → Reparatur problemlos möglich Bis 130 %: Reparaturkosten ≤ 130 % des Wiederbeschaffungswerts → Reparatur möglich, wenn Voraussetzungen erfüllt Über 130 %: Reparaturkosten > 130 % des Wiederbeschaffungswerts → keine Reparatur möglich, es bleibt nur die Abrechnung auf Totalschadenbasis
Häufige Fragen (FAQ) zur 130 %-Regelung
Gilt die 130 %-Regelung auch bei älteren Autos?
Ja, entscheidend sind allein die Werte aus dem Gutachten. Auch ältere Fahrzeuge können unter die Regelung fallen, wenn der Zustand entsprechend gut ist.
Muss ich das Auto wirklich 6 Monate behalten?
Ja, die Rechtsprechung (BGH) verlangt eine mindestens 6-monatige Weiternutzung, sonst kann die Versicherung nachträglich auf Totalschadenbasis abrechnen.
Was passiert, wenn die Reparatur am Ende teurer wird als kalkuliert?
Wird die 130 %-Grenze überschritten, entfällt die Regelung. Deshalb ist eine exakte Kalkulation durch einen erfahrenen Gutachter entscheidend.
Kann ich auch in Eigenregie reparieren?
Grundsätzlich ja, solange die Reparatur vollständig und fachgerecht nach Gutachten erfolgt und nachgewiesen werden kann.
Fazit
Die 130 %-Regelung ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Unfallgeschädigte. Sie ermöglicht es, das eigene Fahrzeug zu behalten, auch wenn eine Reparatur auf den ersten Blick unwirtschaftlich erscheint.
Ein unabhängiges Kfz-Gutachten ist dabei der Schlüssel, um die Regelung korrekt anwenden und gegenüber der Versicherung durchsetzen zu können.
👉 Wenn Sie einen Unfall hatten und prüfen möchten, ob die 130 %-Regelung bei Ihrem Fahrzeug greift, kontaktieren Sie uns für ein unabhängiges Gutachten.