Ein Unfall kann schnell zu einem wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden führen. Für Geschädigte ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen und die eigenen Ansprüche korrekt durchzusetzen.
Was ist ein Totalschaden?
Technischer Totalschaden: Das Fahrzeug ist irreparabel zerstört, z. B. durch starke Deformation oder Brand. Wirtschaftlicher Totalschaden: Die Reparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert.
In beiden Fällen ist ein unabhängiges Gutachten entscheidend, um die Schadenshöhe und den Restwert korrekt zu bestimmen.
Die 130%-Regel
In bestimmten Fällen darf das Fahrzeug auch dann repariert werden, wenn die Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen. Voraussetzungen:
Fachgerechte Reparatur nach Herstellervorgaben. Weiternutzung des Fahrzeugs für mindestens 6 Monate.
Ihre Ansprüche bei Totalschaden
Wiederbeschaffungswert: Betrag, den ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Markt kostet. Restwert: Wert des beschädigten Fahrzeugs. Entschädigung: Die Versicherung zahlt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Zusatzansprüche: Nutzungsausfall, Mietwagen, Wertminderung, Gutachterkosten.
Warum ein unabhängiges Gutachten?
Nur ein freier Kfz-Sachverständiger ermittelt objektiv Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturwürdigkeit. Versicherungen neigen dazu, Restwerte zu hoch oder Reparaturkosten zu niedrig anzusetzen – zum Nachteil des Geschädigten.
Fazit
Ein Totalschaden bedeutet nicht automatisch einen Totalverlust. Mit einem professionellen Gutachten sichern Sie Ihre Ansprüche vollständig und vermeiden Kürzungen durch die Versicherung. HanseExpert unterstützt Sie dabei schnell, unabhängig und rechtssicher.